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Erstgespräch

Das Erstgespräch bietet die Möglichkeit des persönlichen Kennenlernens und Sie erhalten einen ersten Einblick in meine Arbeitsweise. Bei diesem ersten Termin werden wir die Themen, die Sie zu mir führen und mögliche Therapieziele besprechen.

Kontaktaufnahme

Sie können unter meiner Telefonnummer (0664/225 325 2) gerne einen Termin vereinbaren. Während der Arbeit mit Klientinnen und Klienten bin ich telefonisch nicht erreichbar. Sie können mir jedoch jederzeit eine Nachricht auf der Mobilbox hinterlassen und ich rufe Sie sobald ich kann zurück! Oder Sie vereinbaren einen Termin per E-Mail unter .

Verschwiegenheit

Als Klinische Psychologin unterliege ich einer strengen Schweigepflicht, d.h. alle Inhalte, die mir anvertraut werden, werden absolut vertraulich behandelt (nach § 14 des Psychologengesetzes 2013).

Kosten

Eine Einzeltherapiesitzung dauert 50 Minuten und kostet 100 Euro. In der Regel wird das Honorar am Ende der Einheit bar bezahlt. Auf Wunsch kann die Bezahlung auch per Banküberweisung erfolgen.

Kostenrefundierung für klinisch-psychologische Behandlung/Therapie durch die Krankenkasse:

Seit 01.01.2024 besteht für klinisch-psychologische Behandlung die Möglichkeit einer Rückverrechnung mit den Krankenkassen. Dazu wird spätestens beim zweiten Termin eine ärztliche Bestätigung benötigt, welche z.B. durch den Hausarzt ausgefüllt werden kann. Dieses Formular finden Sie hier.

Einige private Krankenzusatzversicherungen übernehmen die Restkosten, erkundigen Sie sich hierzu bitte bei ihrem Versicherungsträger.

Die Krankenfürsorge für Landesbeamte (KFL) bietet für psychologische Behandlungen einen Kostenzuschuss je Einheit 90% von 41,88€.

Desweiteren bietet die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) für Ihre Versicherten einen „Gesundheitshunderter“ für Leistungen im Bereich der Stressbewältigung, Burn-Out Prophylaxe und Tabakentwöhnung an. Nähere Informationen finden Sie unter: Gesundheitshunderter – SVS.

Kostenrefundierung für klinisch-psychologische Diagnostik durch die Krankenkasse:

Anspruchsberechtigte erhalten 80% des jeweiligen Kassentarifs, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Überweisung kann durch einen Vertragsarzt für Kinder- und Jugendheilkunde, Vertragsarzt für Neurologie, Vertragsarzt für Psychiatrie, Vertragsarzt für innere Medizin oder von einem Vertragspsychotherapeuten (§11 Psychotherapiegesetz) erfolgen. Überweisungen eines anderen Vertragsarztes, eines Wahlarztes oder Allgemeinmediziners sind vorab chefärztlich zu genehmigen.

Die Überweisung muss eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose aufweisen (kodiert nach ICD-10).

Das Honorar wird zunächst nach Abschluss der klinisch-psychologischen Diagnostik bei der Wahlpsychologin bezahlt. Anschließend wird die ausgestellte Honorarnote mit detaillierter Auflistung aller erbrachten Leistungen, der ärztliche Überweisungsschein und eine Zahlungsbestätigung beim Sozialversicherungsträger eingereicht. Bei WahlpsychologInnen werden bis zu 80% der Kosten (Kassentarif) vom Sozialversicherungsträger rückerstattet, bei dem Sie versichert sind.
Nach ca. einer Woche erhalten Sie einen schriftlichen Befund/Gutachten. Dieser muss NICHT bei der Krankenkasse eingereicht werden. Es dient zu Ihrem privaten Gebrauch.

Hinweis

Terminabsagen sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich kurzfristige Terminabsagen gänzlich in Rechnung stellen muss.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

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