Was bedeutet „… in Ausbildung unter Supervision“?
Ich befinde mich im letzten Drittel der Ausbildung bei der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für systemische Therapie und systemische Studien (ÖAS) und bin zur eigenständigen Arbeit mit Klienten und Klientinnen berechtigt.
Da ich mich in Ausbildung unter Supervision befinde, bin ich zur regelmäßigen Supervision bei einem Lehrtherapeuten verpflichtet. Dabei können etwaige Fragen zur Behandlung in anonymisierter Form besprochen und geklärt werden. Dies dient der Kontrolle und Weiterentwicklung der Therapie.
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen und der Abklärung, ob ein gemeinsames Arbeiten vorstellbar ist. Gemeinsam können wir erste Themen, Fragen und Anliegen klären.
Ablauf
Eine Einheit dauert 50 Minuten und kostet € 60,-. Individuell, je nach Bedarf vereinbaren wir die Abstände der Therapie. Ob eine Rückverrechnung durch Ihre Krankenkasse oder Zusatzversicherung erfolgt, klären Sie bitte direkt mit der zuständigen Stelle ab.
Schweigepflicht
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht (nach § 15 des Psychotherapiegesetz).